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Ich habe ein Problem mit dem Spielen, wie kann ich Hilfe erhalten?

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Spielsucht ist ein ernstes Problem und wir als Schweizer Online Casino sind uns unserer Verantwortung diesbezüglich bewusst. Wenn Sie vermuten, Anzeichen einer Spielsucht zu entwickeln, setzen Sie sich bitte mit unserem Team für den verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel in Verbindung. Entweder Sie senden eine E-Mail an [email protected] oder Sie kontaktieren uns per Live Chat. Wir finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Situation!

Weiters möchten wir Ihnen empfehlen, sich an eine unabhängige Hilfsorganisation zu wenden. Die folgenden Organisationen können Ihnen weiterhelfen:


Das Erkennen der ernsthaften Situation ist der erste Schritt. Mit der Unterstützung von erfahrenen Fachpersonen kann eine Spielsucht überwunden werden.

Welche Spiellimite gibt es auf PASINO.ch und wie kann ich diese einstellen?

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Auf PASINO.ch gibt es die folgenden Limite:


  • Nettoverlustlimit: Begrenzen Sie Ihre Verluste, indem Sie Ihr Spielbudget genau festlegen.
  • Spielzeitlimit: Wählen Sie Ihre persönliche maximale Spielzeit, die für alle angebotenen Spiele gilt.
  • Login-Limit: Legen Sie fest, wie häufig Sie sich täglich bei Ihrem Konto anmelden können.

Sie können Ihre Spiellimite bei der Kontoeröffnung festlegen und direkt in Ihrem PASINO.ch-Konto im Bereich «Verantwortungsvolles Spielen» verwalten und ändern. Wenn Sie Ihre Limite senken, sind diese sofort wirksam. Bei einer Erhöhung gilt eine Frist von 24 Stunden, in denen Sie Ihre Entscheidung nochmals überdenken können, erst dann gelten die neuen Limite.

Haben Sie eines der Limite erreicht, ist ein Spielen erst dann wieder möglich, wenn das Limit zurückgesetzt wurde. Die täglichen Limite für Spielzeit und Sitzungen werden jeden Tag um 00.00 Uhr zurückgesetzt, das Limit für den monatlichen Nettoverlust am 25. des Monats, ebenfalls um 00.00 Uhr. Für die Nettoverlustlimite werden Ihre Gewinne und Verluste berücksichtigt.

Beispiel 1: Wenn Sie ein Nettoverlustlimit von CHF 100 festgelegt haben und Sie CHF 5 gewinnen, beträgt Ihr verbleibendes Nettoverlustlimit CHF 105.
Beispiel 2: Wenn Sie ein Nettoverlustlimit von CHF 100 festgelegt haben und Sie verlieren CHF 5, beträgt Ihr verbleibendes Nettoverlustlimit CHF 95.

Die Gewinne werden Monat für Monat übertragen.

Kann ich eine Pause vom Spielen einlegen?

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Ja, Sie können in Ihrem PASINO.ch-Konto unter «Verantwortungsvolles Spielen» für eine, mehrere oder alle Spielkategorien eine Spielpause von 24 Stunden bis maximal sechs Monaten festlegen. Die Pause gilt nur für die Spiele auf PASINO.ch. Haben Sie die Spielpause aktiviert, kann diese nur unter bestimmten Bedingungen wieder aufgehoben werden.

Wie kann ich mich für Spiele sperren lassen?

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Sie haben mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich für Spiele sperren lassen können:

  • In Ihrem PASINO.ch-Konto im Bereich «Verantwortungsvolles Spielen», indem Sie «Freiwillige Spielsperre» in das dafür vorgesehene Feld eingeben und Ihren Antrag mit einem Klick auf «Freiwillige Spielsperre bestätigen» an uns übermitteln.
  • Alternativ hilft Ihnen auch unser Kundenservice Team weiter. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie ein landbasiertes Casino aufsuchen und dort die Spielsperre beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die freiwillige Spielsperre für alle Schweizer Online Casinos, alle Schweizer landbasierten Casinos, Schweizer Lotto, Euromillions, Sportwetten, La Loterie Romande, jouez sport und PMU gilt.

Kann ich eine nationale Spielsperre aufheben?

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Ja, es ist möglich, eine nationale Spielsperre aufzuheben, allerdings kann dies nur jenes Casino machen, das die Spielsperre erteilt hat. Wenn die Spielsperre von PASINO.ch ausgesprochen wurde, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected].

Um eine nationale Spielsperre aufzuheben, hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) genaue Bedingungen festgelegt. Diese besagen:

«Die Spielsperre muss auf Antrag der betroffenen Person aufgehoben werden, wenn der Grund dafür nicht mehr besteht.

Nur die Veranstalterin, welche eine Spielsperre ausgesprochen hat, kann diese wieder aufheben. In das Aufhebungsverfahren muss eine kantonal anerkannte Fachperson oder Fachstelle einbezogen werden.

Der Rechtsweg gegen den Entscheid, eine Spielsperre auszusprechen bzw. eine Spielsperre nicht aufzuheben, erfolgt über die Zivilgerichte. Es gehört nicht zu den Aufgaben der ESBK, bei Unstimmigkeiten zwischen der Spielbank und ihren Kunden als Schlichtungsbehörde zu vermitteln.»

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der ESBK unter Sozialschutz und Spielsucht.

Was muss ich tun, um die nationale Spielsperre aufzuheben?

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Um das Verfahren zur Aufhebung der Spielsperre einzuleiten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag an [email protected]. Bitte beachten Sie, dass wir den Antrag nur dann bearbeiten können, wenn

  • der Ausschluss vom Casino du Lac ausgesprochen wurde, und
  • bei einem freiwilligen Ausschluss dieser mindestens drei Monate zuvor erfolgt ist.

Sind diese Bedingungen erfüllt, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:

  • Ihre letzten drei Lohnabrechnungen (oder andere aktuelle und glaubwürdige Unterlagen, aus denen Ihr Einkommen klar hervorgeht)
  • Ihre letzten drei Kontoauszüge
  • Ihren Betreibungsregisterauszug, nicht älter als drei Monate

Wir überprüfen Ihren Antrag und informieren Sie über die weiteren Schritte.

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